- Geltungsbereich
- Zustandekommen von Verträgen
- Preise
- Liefer- und Abnahmepflicht
- Höhere Gewalt
- Eigentumsvorbehalt
- Garantie
- Allgemeine Haftungsbeschränkungen
- Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug
- Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Geltungsbereich
- Die igus® Produktangebote richten sich ausschließlich an Mitarbeiterinnen von igus®. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten daher nur für igus® Mitarbeiterinnen, die eine gültige Personalnummer besitzen.
- Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf sämtliche Verträge zwischen igus® und ihren Kunden. Anderslautende Einkaufsbedingungen des Kunden verpflichten igus® nur, wenn sie von ihr ausdrücklich anerkannt worden sind. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.
2. Zustandekommen von Verträgen
- Bestellungen werden erst durch die Auftragsbestätigung von igus® verbindlich. Anforderungen der Qualitätssicherung sowie die Geltung kundenspezifischer Vereinbarungen müssen ausdrücklich schriftlich vereinbart werden. Änderungen und Ergänzungen von Vertragsbedingungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung von igus®. igus® ist nicht zum Abschluss von Verträgen oder zur Annahme von Bestellungen oder zur Zustimmung zu Vertragsänderungen verpflichtet.
- Erklärungen und Angaben des Kunden, insbesondere Bestellungen, die im Wege eines elektronischen Datenaustausches (EDI) erfolgen, sind nur dann rechtlich verbindlich, wenn sie ausdrücklich und in Textform von igus® bestätigt wurden. Dies gilt auch dann, wenn igus® einem elektronischen Datenaustausch zugestimmt hat. igus® haftet nicht für Systemausfälle oder Übertragungsfehler im Rahmen eines elektronischen Datenaustausches.
3. Preise
- Die Preise gelten ab Werk ausschließlich Versand und inklusive Verpackung, sofern nichts anderes vereinbart ist. igus® ist bei neuen Bestellungen oder bei Anschlussbestellungen nicht an vorhergehende Preise gebunden.
4. Liefer- und Abnahmepflicht
- Bestellungen müssen bei igus® vor Ort abgeholt werden, das Versenden von Ware ist nicht möglich. Die Abholfrist liegt hierbei bei sieben Werktagen.
- Erfüllt der Kunde seine Abnahmepflichten nicht, so ist igus®, unbeschadet sonstiger Rechte, nicht an die Vorschriften über den Selbsthilfeverkauf gebunden und kann vielmehr den Liefergegenstand nach vorheriger Benachrichtigung des Kunden freihändig verkaufen. Rücknahme von Waren durch igus® setzen einen Zustand, der identisch wie bei der Abnahme ist und eine persönliche Abgabe, nach Terminverständigung, vor Ort voraus. igus® ist zur Berechnung angemessener, ihr durch die Rücknahme entstehender Kosten berechtigt.
- Wird ein Vertrag vom Kunden aus nicht von igus® zu vertretenden Gründen gekündigt, ist der Kunde verpflichtet, sämtliche Bestellungen zu den vereinbarten Preisen abzunehmen.
5. Höhere Gewalt
- Ereignisse höherer Gewalt befreien igus® für deren Dauer von den Leistungspflichten. Ereignisse höherer Gewalt sind insbesondere (a) Naturkatastrophen, wie Brände, Fluten, Erdbeben, Wirbelstürme oder andere extreme natürliche Ereignisse (b) Unruhen, Kriege, Sabotage, Terroranschläge, Epidemien oder weiträumige, länderübergreifende Ausbreitungen von Infektionskrankheiten und andere ähnliche unvorhersehbare und unanwendbare Ereignisse (c) Streiks, Aussperrungen und andere Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen (d) Stromausfälle oder der Ausfall von Telekommunikationsverbindungen (e) Maßnahmen des Gesetzgebers, der Regierung oder von Gerichten oder Behörden, unabhängig von ihrer Rechtmäßigkeit.
- Ereignisse höherer Gewalt, die nicht nur vorübergehend sind und igus® die Leistungserbringung endgültig unmöglich oder – unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden – unzumutbar machen, berechtigen sowohl igus® als auch den Kunden, wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurückzutreten.
- Der Kunde ist berechtigt, die Vergütung für Leistungen, von deren Erbringung igus® infolge eines Ereignisses höherer Gewalt befreit ist, bis zur Beendigung des Ereignisses zurückzubehalten. igus® haftet nicht für Schäden oder Kosten, die durch ein Ereignis höherer Gewalt verursacht werden.
6. Eigentumsvorbehalt
- Die von igus® gestellte Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von igus®.
- Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Kunden eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung oder die Weiterveräußerung untersagt.
- Dem Kunden ist es gestattet, die Vorbehaltsware zu verwenden, aber nicht zu modifizieren.
- Bis auf Widerruf ist der Kunde zur Einziehung der sicherungshalber an igus® abgetretenen Forderungen befugt. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder begründeten Anhaltspunkten für eine Überschuldung oder drohende Zahlungsunfähigkeit des Kunden, ist igus® berechtigt, die Einziehungsermächtigung des Kunden zu widerrufen. igus® ist berechtigt, jederzeit die Sicherungsabtretung offenzulegen oder deren Offenlegung durch den Kunden zu verlangen.
- Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Kunde igus® unverzüglich zu benachrichtigen. Auf Verlangen von igus® ist der Kunde verpflichtet, igus® alle Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen, die zur Geltendmachung der Rechte von igus® gegenüber den Endkunden des Kunden erforderlich sind.
- Übt igus® ein ihr zustehendes Rücktrittsrecht aus, ist der Kunde zur Herausgabe der Vorbehaltsware verpflichtet. In der Rücknahme der Vorbehaltsware oder der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, igus® hätte dies ausdrücklich erklärt.
7. Garantie
- Der Kunde hat das Recht innerhalb der Garantiezeit von einem Jahr mangelhafte Produkte ersetzt zu bekommen. Die Ersatzleistung entspricht dem gleichen Wert, wie der der Ursprungleistung.
- Die Ersatzleistung geschieht nach Wahl von igus® durch kostenfreie Nachbesserung oder Ersatzbereitstellung. Im Falle der Ersatzbereitstellung ist der Kunde verpflichtet, die mangelhafte Sache zurückzugewähren.
- Kann der Mangel nicht innerhalb angemessener Frist behoben werden oder ist die Nachbesserung oder Ersatzbereitstellung aus sonstigen Gründen als fehlgeschlagen anzusehen, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Von einem Fehlschlagen der Nachbesserung ist erst dann auszugehen, wenn igus® hinreichende Gelegenheit zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung eingeräumt wurde, ohne dass der gewünschte Erfolg erzielt wurde, wenn die Nachbesserung oder Ersatzlieferung unmöglich ist, wenn sie von igus® verweigert oder unzumutbar verzögert wird, wenn begründete Zweifel hinsichtlich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn eine Unzumutbarkeit aus sonstigen Gründen vorliegt.
- Die Verjährungsfrist beträgt 12 Monate ab Warenannahme.
- Die Zusicherung für bestimmte Eigenschaften des Liefergegenstandes und für die Leistungen von Formen bedarf der Schriftform in der Auftragsbestätigung. Der Hinweis auf technische Normen dient lediglich der Leistungsbeschreibung und stellt keine Beschaffenheitsgarantie dar.
- Eine Rückgriffshaftung von igus® in Fällen von Lieferketten, bei denen der Endkunde ein Verbraucher ist, besteht nur im gesetzlichen Umfang, nicht dagegen für nicht mit igus® abgestimmte Kulanzregelungen. Soweit igus® im Zusammenhang mit Rückrufaktionen haftet, gilt dies nur für solche, die seitens der zuständigen Behörden verpflichtend angeordnet wurden, nicht jedoch für freiwillige Rückrufaktionen.
- Der Kunde hat ein vierzehntägiges Widerrufsrecht auf die von igus® erworbene Ware.
8. Allgemeine Haftungsbeschränkungen
- In allen Fällen, in denen igus® abweichend von den vorstehenden Bestimmungen aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchsgrundlagen zum Schadens- oder Aufwendungsersatz verpflichtet ist, haftet sie nur, soweit ihr oder ihren Erfüllungsgehilfen Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit zur Last fällt. Unberührt bleiben die verschuldensunabhängige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie die Haftung für die Erfüllung einer Beschaffenheitsgarantie.
- Im Übrigen haftet igus® für einfache Fahrlässigkeit nur bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertrauen darf (Kardinalpflichten). Die Haftung ist dabei begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden, wobei bei der Bestimmung der Höhe der von igus® zu erfüllenden Ersatzansprüchen auf Art, Umfang und Dauer der Geschäftsverbindung, etwaige Verursachungs- und Verschuldensbeiträge des Kunden und eine besonders ungünstige Einbausituation der Ware angemessen zu berücksichtigen sind. Insbesondere müssen die Ersatzleistungen, Kosten und Aufwendungen, die igus® tragen soll, in einem angemessenen Verhältnis zu dem Wert der Ware stehen. In Anwendung dieser Grundsätze wird die Haftung auf den niedrigeren der beiden folgenden Beträge begrenzt: (a) der Betrag, der dem dreifachen Umsatz (netto) entspricht, den igus® mit dem Kunden in den letzten 12 Monaten vor dem Eintritt des Schadensfalles gemacht hat, oder (b) der Betrag von EUR 1.000.
9. Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug
- Alle Bestellungen müssen innerhalb von zehn Werktagen bezahlt werden.
- Bei Überschreitung des vereinbarten Zahlungszeitraums wird die Bestellung seitens igus® storniert.
- Als Zahlungsmethoden werden ausschließlich Vorkasse und Kreditkarte angeboten und akzeptiert.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
- Erfüllungsort ist der Firmensitz von igus®. Gerichtsstand ist nach Wahl von igus® deren Firmensitz oder der Sitz des Kunden. Die vertraglichen Beziehungen von igus® und alle sich daraus ergebenden möglichen Streitigkeiten unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss von Kollisions- oder Rechtswahlvorschriften, die zu einer Anwendung eines anderen Rechts führen würden. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.